8. Sicherheit, Ordnung, Disziplin

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Der "alte" Ratgeber


8. Sicherheit, Ordnung und Disziplin

Um diese höchsten Werte des Strafvollzugs zu schützen, steht dem Knast ein ganzes Arsenal von Bestrafungs- und Zwangsmitteln zur Verfügung. Den gleichen Zweck verfolgen aber auch die "Vergünstigungen" und "Lockerungen", die jedes mal eine weitere Bestrafungsdrohung beinhal­ten: den Entzug der Vergünstigung. Es soll damit verhindert werden, dass du den Eindruck bekommst, du hättest nichts mehr zu verlieren. Dieses System der Wechselbäder- mal geben, mal nehmen- wird bevorzugt in den "Reform"-Knästen angewandt und lässt den strafenden Charakter kaum noch durchschauen. Die Wirkung ist jedoch umso durchschla­gender.

8.1.Hausstrafen


Theoretisch können Hausstrafen oder "Disziplinarmaßnahmen", wie sie nach dem Strafvollzugsgesetz heute heißen, bei jedem "schuldhaften Verstoß" gegen eine "Pflicht" aus dem Strafvollzugsgesetz oder der Hausordnung verhängt werden. Das bedeutet, dass fast alles bestraft werden kann, was du machst oder nicht machst, denn es gibt Hausordnungen, die einfach alles verlangen oder verbieten. Wann man nun tatsächlich mit welcher Strafe rechnen muss, ist so verschieden, dass man es hier nicht allgemeingültig darstellen kann. Du musst dich gleich am Anfang über die Hausstrafenpraxis "deines" Knastes bei deinen Mitgefangenen erkundigen. Denn die Hausstrafenpraxis ist abhängig von dem Bundesland, in dem du eingesperrt bist, von dem Anstaltsleiter dem einzelnen Beamten, der ja erst mal eine Meldung machen muss, bevor alles ins Rollen kommt. Sie hängt aber auch von dem Klima unter den Gefangenen ab: Es gibt erkämpfte Gewohnheitsrechte, die streng nach Vorschrift verboten werden. Leider hängt die Strafe auch davon ab, welche Position der oft verschont. Aber unter Umständen auch der Gefangene, der sich auf eine Art zu wehren weiß, die den Beamten Arbeit macht (z.B. schrift­liche). Am schlimmsten trifft es die einsamen, hilflosen und wehrlosen Gefan­genen (vor allem die Ausländer), wenn sich ihre Mitgefangenen nicht für sie einsetzen. Es mag bisweilen gelingen, einen Beamten davon zu überzeugen, dass es auch in seinem eigenen Interesse ist, eine Meldung zu unterlassen. Vor allem die unsicheren Beamten und diejenigen, die ihre Ruhe haben wollen, überlegen es sich dreimal,"ob sie eine Meldung machen wollen, wenn sie neben dem schriftlichen Aufwand auch noch damit rechnen müssen, es von vielen Gefangenen auf ihre Art heimge­zahlt zu bekommen.

Das "Hausstrafenverfahren'

Kommt es nun doch zur Meldung, so entscheidet in der Strafhaft der Anstaltsleiter und in der U-Haft der Haftrichter über Art und Höhe der Hausstrafe. In "schwerwiegenden Fällen" wird eine Art Strafkonferenz einberufen, die dann nach dem Muster einer Gerichtsverhandlung vorgeht. Der Sachverhalt wird ermittelt und der Gefangene darf sich dazu äußern. Die Ermittlungen und die Anhörung des beschuldigten Gefangenen darf in der Strafhaft der Anstaltsleiter einem Bediensteten übertragen; nicht aber demjenigen, gegen den der Gefangene angeblich "pflichtwidrig" gehandelt hat. Für die U-Haft kann der Haftrichter den Staatsanwalt oder den Anstalts­leiter beauftragen, den Sachverhalt zu klären. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Anhörung zu verhalten: - Schweigen, wenn du davon ausgehst, dass du sowieso nichts ändern oder verhindern kannst. -Den Beamten, der diese Meldung gemacht hat, belasten und Mitgefan­gene als Zeugen benennen. Gegebenenfalls Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten erheben, weil er in seiner Meldung die Unwahrheit gesagt hat. Rechtsmittel gegen die zu erwartende Hausstrafe ankündigen. Ankündigen, dass man sich im Falle einer Bestrafung an die Öffentlich­keit wenden werde. Petition ankündigen. (Wie du dich juristisch wehren kannst, steht im Kapitel über Rechts­mittel.) Die verhängte Strafe muss vom Anstaltsleiter (in U-Haft vom Haftrich­ter) schriftlich begründet werden. Es steht dem Anstaltsleiter immer frei, dich nicht zu bestrafen. Jede Strafe, die er verhängt, verhängt er aus freien Stücken. Er lügt, wenn er sagt: "Es tut mir ja leid, aber Ihr Verhalten zwingt mich nach dem Gesetz dazu."

Welche Strafen gibt es in der Strafhaft?

Das Strafvollzugsgesetz bietet in § 103 dem Anstaltsleiter verschiedene Arten von Disziplinarmaßnahmen an. In vielen Fällen können die Auswirkungen dieser Strafen für den einzel­nen kollektiv aufgefangen werden: 1. Der "Verweis". Man bekommt ihn nicht unmittelbar zu spüren. Er wandert zu den Akten und wird später mal zur Beurteilung deiner "Führung"- wieder ausgegraben.

2. "Die Beschränkung oder der Entzug der Verfügung über das Hausgeld und des Einkaufs bis zu drei Monaten". Hier kann man den Betroffenen am eigenen Einkauf beteiligen. Je mehr mitmachen, desto leichter fällt einem das. Sinnvoll ist hier auch, einen Fond für Tabak und anderes für "Einkaufsgesperrte" einzurichten.

3."Die Beschränkung oder der Entzug des Lesestoffs bis zu zwei Wochen sowie des Hörfunks- und Fernsehempfangs bis zu drei Monaten; der gleichzeitige Entzug jedoch nur bis zu zwei Wochen". - Hier wird nicht selten durch Versorgung mit Lesematerial! durch Mitgefangene Abhilfe geschaffen. Bisweilen kriegt man durch das Zellenfenster oder sogar durch die Zeilenwand auch noch was vom Radiopro­gramm mit. Noch einfacher ist es in der Gemeinschaftszelle.

4."Die Beschränkung oder der Entzug der Gegenstände für eine Beschäftigung in der Freizeit oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen bis zu drei Monaten".

5."Die getrennte Unterbringung während der Freizeit bis zu vier Wochen". 6."Der Entzug des täglichen Aufenthalts im Freien bis zu einer Woche". 1. "Der Entzug der zugewiesenen Arbeit oder Beschäftigung bis zu vier Wochen unter Wegfall der Bezüge". "Die Beschränkung des Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt auf drin­gende Fälle bis zu drei Monaten"'.Es kann natürlich nicht verhindert werden, dass ein Mitgefangener deines Vertrauens Briefe an deine Freunde und Angehörigen schreibt (natürlich in eigenem Namen) und Briefe von ihnen empfängt (natürlich an ihn gerichtete).

6."Arrest bis zu vier Wochen". Es darf nach Gesetz nur "wegen schwerer oder mehrfach wiederholter Verfehlungen verhängt! werden". Wann eine schwere Ver­fehlung vorliegt, entscheidet natürlich der Anstaltsleiter. Möglich ist auch die Kombinierung mehrerer dieser Strafarten. Dabei soll sich die Strafe an der Art der Verstoßes orientieren: z.B. wer mit f o. oiLtte/rieti, ututtutix »"« LJmtjjmi rechnen. Und wer absichtlich eine Werksmaschine kaputt macht (und sich dabei erwischen lässt), der wird wohl eine Arbeitssperre bekommen. Er kann aber zusätzlich mit Verweis, Hausgeld- und Einkaufssperre und Arrest bestraft werden.

Strafen in der U-Haft

In der U-Haft sieht es inzwischen fast genauso aus. Die U-Haftvollzugsordnung sieht jedoch noch zusätzlich vor: Die Beschränkung oder Ent­ziehung der Erlaubnis, Gegenstände aus der »Habe« in der Zeile zu ha­ben und der Erlaubnis der verlängerten Zellenbeleuchtung; beides bis zu 3 Monate lang. Die früher noch vorgesehenen Sonderstrafen »Schmäle­rung der Kost« und »hartes Lager« sind abgeschafft, was sich hoffentlich auch bei den Haftrichtern herumgesprochen hat.

8.2."Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen"

Neben den "regulären" Bestrafungen gibt es im Knast Bestrafungen, die als "Sicherheitsmaßnahmen" - sogar als Sicherung für dich selbst - und als "Zwangsmittel" bezeichnet werden. Dazu, kommen die vollkommen willkürlichen Übergriffe einzelner Beamter, die immer wieder passieren. Für die Beamten haben diese Art von Bestrafungen den Vorteil, dass sie auf der Stelle vollstreckt werden können und sie sich somit das umständ­liche Hausstrafenverfahren ersparen.

Zellenrazzia

Eine besonders widerliche Form der Bestrafung ist die häufige oder dauernde Kontrolle deiner Zelle, deiner Kleidung und die Untersuchung deines Körpers auf eventuell verborgene Gegenstände. Diese von dir abverlangte Auslieferung deiner persönlichen Sachen, deiner Briefe und Aufzeichnungen und alles dessen, woran du hängst und sogar deines Körpers zur Kontrolle ist eines der brutalsten Missachtungen der Huma­nität und der Menschenrechte. In der Form, wie diese Kontrollen vor sich gehen, machen sie jeden, der sich als Bewacher daran beteiligt, zu einem Perversen mit einer ziemlich eigenartigen Beziehung zu anderen Menschen. Was man tun kann: Immer darauf vorbereitet sein. Ruhig bleiben. Wenn man es mit Grünen zu tun hat, die noch ansprechbar sind ohne dass sie gleich losschlagen, ihnen vielleicht verständlich zu machen versuchen, was für eine perverse Beschäftigung das ist.

Im Bunker (,,Beruhigungszelle")

Der Bunker ist darauf eingerichtet, jeden körperlichen Widerstand zu brechen. Du bist in einer Situation der hoffnungslosen körperlichen Unterlegenheit In einer solchen Situation kann dir nur. helfen, auf einer anderen Ebene Widerstand zu leisten, statt auf der Ebene die sie von dir erwarten. Sie erwarten, dass du um dich schlägst. Meistens wollen sie das auch, weil sie sich dann an dir abreagieren können. Du bist ihre Gelegen­heit, mal wieder ihre ganze aufgestaute Unzufriedenheit und ihre unkla­ren Ängste loszuwerden. So sehr sie das wollen, so sehr musst du dich anders verhalten als sie es wollen: Mach alles was sie von dir verlangen. Wenn es nicht zu vermei­den ist, mit ihnen zu reden, sprich im normalsten, unverfänglichsten Ton mit ihnen. Behandle sie so therapeutisch wie sie es verdienen. Nicht du bist wahnsinnig, sie sind es! Ein verrückteres, unsinnigeres Umgehen mit Menschen, als sie es mit dir praktizieren, ist kaum möglich. Ihr Verhalten i s t krankhaft, weil sie überhaupt nicht durchblicken. Deshalb ist es aber auch gefährlich für dich. Behandle sie vorsichtig. Sie können jederzeit über dich herfallen, wie sie es täglich in allen Gefängnissen tun. Wenn sie weg sind und du allein bist, richte dich da ein, wo sie dich hingebracht haben. Im Bunker erwartet dich entweder ein Betonbett -eines ihrer bizarren sadistischen Erfindungen ■— oder du kannst dich auf eine Matratze am Boden legen. Das ist alles. Sie haben dir alles abge­nommen. Du hast nur noch dich. Du hörst nichts mehr, du siehst nichts, dir ist zu warm oder eiskalt, es gibt zu wenig Luft, oder der Ventilator pumpt in einem qualvollen Wechsel Heißluft und Kaltluft. Erfahrene Bewohner des Bunkers beginnen mit dem Auf- und Abgehen von einer Wand zur andern. Das Auf und Ab, dieser ewige Gang der Gefangenen, ist eine gewisse Entladung deiner Unruhe und Angst. Die körperliche Regelmäßigkeit.wirkt wie ein Pendel, an dessen Gleichtakt man sich beruhigen kann. Es drängt die innere Unruhe nach außen. Man kann natürlich auch zwischendurch gymnastische Übungen machen.auch die im medizinischen Teil beschriebenen Entspannungsübungen ausprobieren. Der Bunker scheint dir dicht wie ein Tresor. Es kommt dir vor, als würdest du keine Luft mehr bekommen. Das kommt von der mit Absicht hochgeschraubten Temperatur. Der Bunker ist jedoch nie so dicht abgeschlossen, dass tatsächlich kein Sauerstoff mehr eindringen kann. Ersticken kannst du nicht. Im Bunker hat man nichts als sich selbst - sich als Körper und als Gedanke, Phantasie. Es ist nichts mehr anderes da, mit dem man etwas anfangen könnte. "Tun" kannst du eigentlich nichts. Was du tun könntest, ist meistens falsch - ein Akt der Verzweiflung, der zur Folge hatte, dass sie dich dann mit Spritzen traktieren oder noch mehr foltern. Du kannst dich nur zurückziehen auf deine Gedanken und deine Phanta­sie, auf dein inneres Leben, das vom Bunker und der darin praktizierten Folter - Spritzen, Prügel, Erhitzung und Auskühlung, Luftentzug, Schlafentzug - nicht gebrochen werden kann. . Der Bunker zieht, wie ein Sumpf, den Körper bei jeder seiner Bewegun­gen mehr in die Tiefe. Jeder Schrei, jede Auflehnung bringt dich mehr in Gefahr. Aber doch ist der Bunker nicht wirksam gegen Logik, Gedan­ken, Phantasie, Erinnerung. Das bedeutet, dass er gegenüber deinem Körper ungeheuer stark ist und er dich erdrücken kann. Gegenüber deinem Geist ist er dagegen schwach, und du kannst damit seine Gewalt auf dich durchbrechen. Die Härte des Bunkers durchbricht die Härte deines Körpers. Aber das Weiche kann das Harte zerbrechen. Sprich in Gedanken mit dir selbst. Erkläre dir wie einem Fremden deine Lage. Betrachte sie wie von oben. Versuche sie zu analysieren. Der innere Monolog kann dich beruhigen und, wenn er deutlich genug ist, dich sogar zu einer heiteren, gelassenen Stimmung bringen. Denn mit dir selbst hast du jemanden, mit dem du reden kannst. Beachte hierzu auch die Ratschläge in Abschnitt 4.2. (Isolation).

Fesselung

Was für das Verhalten im Bunker gilt, nämlich sich so starr wie möglich zu machen, trifft auch auf andere Foltermethoden zu: z.B. die Fesselung. Die neuen Fesseln haben die Eigenschaft, sich bei ruckartigen Bewegun­gen noch enger zusammenzuziehen Je mehr du dich also gegen die Fessel wehrst, desto enger wird sie sich zusammenziehen - bis du es vor Schmerzen nicht mehr aushalten kannst. Nach kurzer Zeit kann durch solche Fesseln die Durchblutung abgedrosselt werden, und die Hände oder Füße werden dann für Tage, Wochen oder für immer empfin­dungslos. Versuche deinen Bewachern, wenn sie überhaupt noch vernünftig ansprechbar sind, klarzumachen, dass die Fesseln zu eng gezogen sind. Sie sind verpflichtet, das dann nachzusehen. Ob sie die Fesseln lockern, hängt allerdings meistens von ihrer Stimmung ab. Als Vorbeugung kannst du, wenn sie dir die Fesseln anlegen, die Hand etwas gespreizt halten und damit versuchen, sie am Knöchel etwas auszudehnen. Die Fessel wird dann auf einen größeren Umfang eingera­stet, als der Knöchel oder die zusammengedrückte Hand tatsächlich haben.

Übergriffe

Die meisten Übergriffe der Grünen passieren auf dem Weg zum Bunker (Beruhigungszelle) oder im Bunker selbst. Du solltest deshalb versuchen zu vermeiden, dass sie sich durch dein Verhalten herausgefordert fühlen können. Widerstand kannst du in einer solchen Situation nur leisten, indem du vermeidest zusammengeschlagen zu werden, Das kannst du nur, indem du ihnen kein Angriffsziel bietest, keinen Vorwand, dich zu schlagen. Was man tun kann, wenn man von den Grünen angegriffen wird, beschreibt ein Gefangener so: Versuche eine Ecke des Raumes, Transportwagens etc. zu erreichen; im Freien gilt das gleiche: ein Hauseingang.eine Mauer, ein Auto. Bist du nämlich von allen Seiten von Bullen umgeben, so können sie auch von allen Seiten auf dich einprügeln. In einer Ecke oder Nische können nur einer oder höchstens zwei gleichzeitig auf dich einschlagen. Mach einen Igel!: schmeiß dich auf den Boden und ziehe die Beine dicht an den Körper; die Arme werden eng angewinkelt an den Leib gezogen: die Hände schützen Teile deines (eingezogenen) Kopfes - hauptsächlich Schläfen und Ohren, während sich dein Gesicht unmittelbar auf deinen Knien befindet - und die angelegten Ellenbogen decken die Nieren, auf die Seite gewälzt kannst du dann mit der unter deinem Körper befindlichen Hand deine Eier bzw. deine Mose schützen. Wenn du schließlich meinst, nichts geht mehr, so spiele toten Mann/tote Frau: selbst der schlimmste Schläger verliert nach einer Weile die Lust am Herumprügeln auf einem/einer Regungslosen. Auf jeden Fall: cool bleiben! Aktiver Wider­stand verschlimmert deine Lage nur noch. Wenn hier gesagt wird, dass du es möglichst vermeiden solltest, dich körperlich zur Wehr zu setzen oder die Grünen anzugreifen, dann ist der Gedanke dabei natürlich, dich nicht in eine hoffnungslose Unterlegen­heit zu bringen. Die Folge eines solchen Angriffs ist immer, dass man von den Grünen furchtbar zugerichtet wird. Sie werden zu dritt, zu viert und Das einzige, was dich dann vielleicht noch retten kann, sind deine Schreie, die deine Mitgefangenen alarmieren. Schrei so laut du kannst und so lange wie es überhaupt geht. Du durchbrichst damit die stillschweigende Konvention des Wegsehens, Nichtbemerkens, die im Knast herrscht. Das einzige, wovor die Grünen wirklich Angst haben, ist, dass diese Konvention einmal nicht mehr gilt -und dass dann, wenn sie einen Gefangenen schlagen, alle übrigen sie angreifen werden. Wer von den Grünen drangsaliert wird, hat ein Recht sich zu wehren -so wie er sich überhaupt wehren kann. Juristen nennen das "Notwehr". Wenn ein Gefangener zurückschlägt, weiß er, was man mit ihm machen wird. Wenn er es trotzdem tut, wird es für ihn Gründe geben, die die Schläge, die ihn erwarten, aufwiegen.

Die "Chemische Keule"

Sie wird zur Zeit in einigen Bundesländern klammheimlich als Waffe gegen "aufsässige" Gefangenen eingeführt und ist in einigen Fällen bereits eingesetzt worden. Die "Chemische Keule" (auch "chemical mace") ist ein mit flüssig gelöstem Tränengas gefülltes Sprühgerät mit einer Reichweite von etwa fünf bis sieben Metern. In geschlossenen Räumen und aus näherer Entfernung kann der Reizstoff - übrigens ein Kampfgas, das auch im Krieg eingesetzt wird - für deine Augen und Atemwege gefährlich werden. Deshalb Mund, Nase und Augen unbedingt schützen, Gesicht schnell abwenden, wenn auf dich gezielt wird. Handtuch oder Taschen­tuch vors Gesicht halten - am besten ist ein vorher mit Zitronensaft getränktes Taschentuch. Bekommst du einen Strahl voll ins Gesicht, dann brennt es fürchterlich. Du kannst nichts mehr sehen, kriegst keine Luft und bist völlig be­nommen. Erste Hilfe: Sofort gründlich mit frischem Wasser abspülen (keine Seife!) und für frische Luft sorgen. Dann: Fenster Öffnen, damit das Gas abziehen kann. Möglichst aus dem verseuchten Raum herausgehen. Alle Kleider, die etwas von der Flüssigkeit abbekommen haben, sofort auszie­hen und aus der Zelle hinaus befördern - notfalls aus dem Fenster. Oder in eine dichte Plastiktüte einpacken, in den Mülleimer stecken, wenn er einen Deckel hat. Achtet darauf, dass kein Mitgefangener nach einem "Schlag" mit der "Chemischen Keule" in einer Beruhigungszelle allein gelassen wird. Gebt keine Ruhe, bis sich ein Arzt um ihn kümmert. Im ungünstigsten Fall besteht nämlich Erstickungsgefahr. Verlange auch sonst ärztliche Behandlung bei starker Reizung der Augen und der Haut. Es können auch noch später Sehstörungen oder Hautentzündungen auftreten. Verlange dann eine augen- bzw. hautärzt­liche Behandlung! Erstatte Strafanzeige wegen Körperverletzung mit genauer Beschrei­bung des Vorfalls und mit Angabe von Zeugen. Meide jeden Tränengaseinsatz nach draußen an Knastgruppen und informiere auch Presse und Rundfunk. Die "Chemische Keule" ist wegen ihrer Gefährlichkeit sehr umstritten. Es ist daher möglich, dass die Presse den Vorfall aufgreift. Vielleicht informiert ihr- sobald ihr erfahren habt, dass die "Chemische Keule" zum Waffenarsenal eines Knastes gehört - auch mal die Vollzugs­beamten über die Gefährlichkeit, von der sie wahrscheinlich gar nichts ahnen. Gefährlich ist das Zeug nämlich auch für die Beamten selbst. In Amerika, wo es schon länger eingesetzt wird, ist beobachtet worden, dass schon allein das Tragen der "Chemischen Keule", in einem Halfter bei einem Gefängniswärter zu allergischen Hautentzündungen führen kann. Ebenfalls in den USA ist eine außergewöhnliche Häufung von Haut­krebserkrankungen bei solchen Polizisten festgestellt worden, die Trä­nengas gegen Demonstranten eingesetzt hatten.

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